Rechtsprechung
VG Ansbach, 04.09.1995 - AN 8 P 94.02216 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtung der Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung und Antragsberechtigung; Anspruch auf Freistellung eines Vertrauensmannes; Passives Wahlrecht von leitenden Beschäftigten mit Vorgesetztenfunktion; Interessenkonflikte bei selbständiger Erledigung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Wahl der Gesamtschwerbehindertenvertretung - keine Wahlanfechtung durch Gewerkschaft
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.03.1982 - 6 P 8.80
Festsetzung des Gegenstandswerts eines Beschwerdeverfahrens
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 10.05.1982 - 6 P 40.80
Personalrat - Anfechtung der Wahl - Soldatenvertreter - Sondervertretung - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 25/08
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Gewerkschaft
Trotz der Verweisung in § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX auf diese Bestimmung besteht bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung - anders als bei der Personalratswahl - kein Anfechtungsrecht der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen 7. April 2004 - 1 A 4778/03.PVL - zu II der Gründe, Behindertenrecht 2006, 20; VG Ansbach 4. September 1995 - AN 8 P 94.02216 - PersV 1996, 370, 371;… Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX 3. Aufl. § 94 Rn. 32;… Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX 11. Aufl. § 94 Rn. 42;… GK-SGB IX/Schimanski Stand Juni 2009 § 94 Rn. 142a;… aA Müller-Wenner/Schorn SGB IX § 94 Rn. 45;… Hohmann in Wiegand SGB IX Stand März 2008 § 94 Rn. 156;… offen gelassen von Dau/Düwell/Haines SGB IX 2. Aufl. § 94 Rn. 49). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 4778/03
Feststellung der Nichtigkeit der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - …
Soweit nach § 94 Abs. 6 Satz 2 SGB IX i.V.m. § 22 Abs. 1 LPVG NRW immerhin eine eigene Befugnis der vorbezeichneten Gewerkschaften zur Wahlanfechtung in Betracht kommen könnte, ist eine solche (verfahrensrechtliche) Befugnis nach der überwiegend vertretenen Auffassung, vgl. etwa VG Ansbach, Beschluss vom 4. September 1995 - AN 8 P 94.02216 -, PersV 1996, 371; Ernst/Adlhoch/Seel, SGB IX, § 94 Rn. 119; Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX, § 94 Rn. 32; Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 10. Aufl., § 94 Rn. 42, welcher sich der beschließende Fachsenat anschließt, in teleologischsystematischer Reduktion der angeführten gesetzlichen Verweisungsregelung im Ergebnis abzulehnen, weil es an der hierfür vorauszusetzenden (materiellen) Grundlage des Bestehens einer eigenen Rechtsstellung im Wahlverfahren zur Schwerbehindertenvertretung selbst fehlt.